Fußbereich

Der Fußbereich, auch Footer genannt, bildet den Abschluss eines Newsletters. Er enthält meistens allgemeine Informationen, die nicht unmittelbar mit den eigentlichen Newsletter-Inhalten zu tun haben. In der Regel ist der Fußbereich Teil des Newsletter-Templates und somit immer gleich gestaltet.

Inhaltsverzeichnis

Das muss rein: Rechtlich erforderliche Elemente

Aus rechtlicher Sicht muss jeder Newsletter ein Impressum sowie eine Abmeldemöglichkeit enthalten. Es erklärt sich von selbst, dass beides klar ersichtlich und verständlich formuliert sein sollte. Kompliziert klingende Floskeln haben hier nichts verloren.

Wenn sich ein Leser von einem Newsletter abmelden möchte, dann sollte er das auch möglichst einfach und ohne Umwege tun können. Was bringt es, wenn ein Kunde davon abgehalten wird, sich abzumelden? Letztlich nur Unzufriedenheit – und das braucht niemand. Deshalb sollte der Abmelde-Link schnell zu finden und eindeutig formuliert sein.

Die Angabe eines Impressums wiederum dient der Anbieterkennzeichnung und sorgt für Vertrauen beim Leser. In seriösen Newslettern ist deshalb immer ein Impressum zu finden. Eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls eine gültige Telefonnummer sind Pflichtbestandteile eines Impressums – das erleichtert den Lesern die Kontaktaufnahme. Ein Link zum Impressum auf der Website würde theoretisch genügen. Da E-Mails aber auch offline gelesen werden, empfehlen wir, das Impressum vollständig in den Fußbereich zu integrieren – aber nicht als Grafik. In diesem Fall könnte die Bild-Unterdrückung eine korrekte Darstellung verhindern.

Das sollte rein: Alles rund um die Benutzerdaten

Der Empfänger sollte es so einfach wie möglich haben, seine Daten zu verwalten – idealerweise mit einem Klick aus dem Newsletter heraus. Ein Link zur Benutzerverwaltung im Fußbereich gibt ihm die Möglichkeit, schnell wichtige und persönliche Informationen, wie E-Mail-Adresse oder Anschrift, nicht nur aktuell zu halten, sondern sogar weiter anzureichern. Davon profitiert auch der Versender: Je mehr Daten der Kunden bereitstellt, desto einfacher ist die individuelle Ansprache und Angebotserstellung. Darüber hinaus kann man in der Profilanpassung beispielsweise auch die Einstellungsmöglichkeiten bieten, den Newsletter-Empfang vorübergehend zu pausieren, die Frequenz zu reduzieren oder andere Themenbereiche zu abonnieren.

Wenn der Empfänger seine persönlichen Daten nicht selbst ergänzen möchte, aber trotzdem auf seine Interessen abgestimmte Newsletter-Inhalte erhalten möchte, kann er bei der Newsletter-Anmeldung sein Einverständnis abgeben, dass der Versender personenbezogenes Nutzungsverhalten erfassen und auswerten darf. Für den Fall, dass der Empfänger diese Erlaubnis widerrufen möchte, sollte im Newsletter ein gut sichtbarer Link zur Deaktivierung integriert sein. Mehr zu diesem Thema findest Du im Kapitel „Rechtliche Anforderungen“.

Das kann rein: Optionale Service-Informationen

Neben den bereits genannten Bestandteilen lassen sich natürlich noch mögliche optionale Elemente in den Fußbereich einfügen. Nützliche Service-Informationen können beispielsweise hervorheben, warum es sich lohnt, beim entsprechenden Unternehmen Kunde zu werden. Zudem schaffen diese Informationen zusätzliches Vertrauen, was sich insgesamt positiv auf den Erfolg des Newsletters auswirkt.

Das können zum Beispiel sein:

  • Infos über den Absender: Referenzen, Siegel, Jobangebote, FAQs, Presse, Über uns usw.
  • Umfrage: Umfrage, zum Beispiel zur Zufriedenheit
  • Weiterer Content und ergänzende Abo-Möglichkeiten: Social-Media-Kanäle, RSS-News-Feed, Blog (beliebteste oder aktuelle Artikel) usw.
  • Navigation: Navigationsleiste, zum Beispiel mit Links in den Online-Shop, gegebenenfalls zusätzlich zur Navigationsleiste im Kopfbereich
  • Permission-Erinnerung: Hinweis, mit welcher E-Mail-Adresse der Empfänger den Newsletter abonniert hat und dass er ihn bekommt, weil er sich dafür eingetragen hat
  • Absender-Adresse zum Adressbuch hinzufügen: Bitte um Hinzufügen der Absender-Adresse zum Adressbuch des Empfängers
  • Rechtliche Hinweise: beispielsweise Disclaimer, Urheberrechtshinweise, Link zu den AGB usw.
  • Link zum Mail-Archiv

Praxistipp: Nach Verordnungen wie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist rechtssicheres E-Mail-Marketing nicht immer ganz einfach. Wer sich also unsicher ist, sollte sich rechtlichen Beistand suchen und vor dem ersten Versand eines Newsletters das Ganze durch einen Anwalt prüfen lassen.

Kurz und knapp: Worauf es beim Fußbereich ankommt, in drei Stichpunkten für Dich zusammengefasst:
 

  • Muss: Impressum und Abmeldelink
  • Soll: Link zur Profilanpassung
  • Kann: Service-Infos wie Social Media, AGB, Referenzen etc.

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