Gleich eine Sache zu Beginn: Wie man seinen Empfängerkreis erweitert, erläutern wir an anderer Stelle im Kapitel „Verteileraufbau und -pflege“. In diesem Abschnitt gehen wir lediglich auf die rechtlichen Punkte ein, die Du beachten solltest, wenn Du einen Verteiler aufbauen möchtest.
Fangen wir mit dem einfachsten Punkt an: Adresskauf ist unzulässig. Außerdem ergibt es auch überhaupt keinen Sinn, wie Du schnell feststellen wirst.
Wenn Dir jemand zum Beispiel Excel-Listen gegen Zahlung anbietet, lass die Finger davon, aus drei Gründen:
Rechtlich gesehen steckt wie gesagt folgender Gedanke dahinter: Jeder einzelne Anmelder muss seine Einwilligung widerrufen können. Das kann er aber nicht, wenn seine Daten an beliebige Personen verkauft werden können. Man kann auch nicht wirksam in den Verkauf seiner Daten einwilligen, weil jeder natürlichen Person das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zusteht.
Zunächst einmal: Adressmiete kann unter bestimmten Umständen zulässig sein. Allerdings darf es dann nicht so aussehen, dass man für Geld eine Excel-Tabelle bekommt, die man nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen darf. Das wäre nämlich nur eine weitere Form des Adresskaufs. Zulässig ist jedoch das so genannte Lettershop-Modell, das wie folgt funktioniert (angenommen, Du bist der Mieter):
Wenn Du Dich gerade fragst, wie Du bei dieser Variante prüfen kannst, ob sich der Vermieter an den Vertrag hält, hast Du Recht: Es ist bis zu einem gewissen Grad Vertrauenssache. Du wirst (und darfst) seine Empfängerdaten nicht sehen, weil wir sonst regelmäßig wieder einen Datenschutzverstoß hätten. Du kannst allerdings verfolgen, wie viele Klicks auf der von Dir hoffentlich eingerichteten Landeseite von diesem Versand eingehen. Damit testest Du, ob der Vermieter sich an sein Wort gehalten hat. Außerdem haben seriöse Adressvermieter natürlich ein ureigenes Interesse daran, dass das Klickverhalten möglichst gut ist. Sie verdienen schließlich ihr Geld damit. Zu guter Letzt – das sagen sie Dir meist nicht offen – haben manche Vermieter Adressreserven, um „nachzuschießen“, wenn sich das Klickverhalten nicht wie erwartet entwickelt.
Ob Dir diese Art der Leadgenerierung zusagt, musst Du in jedem Fall selbst entscheiden. Manchmal kann es sich als kleine Starthilfe lohnen. Dennoch geht nichts darüber hinaus, selbst Deinen Verteiler aufzubauen – manchmal auch im Verbund mit anderen zusammen.
Die folgenden beiden Verfahren sind in gewissen Bereichen verbreitet, um sozusagen „gemeinsam Adressen zu sammeln“: Co-Registrierung und Co-Sponsoring sind Varianten des selben Phänomens, manchmal meinen sie sogar exakt dasselbe. Der Ablauf ist fast immer gleich: Jemand organisiert üblicherweise ein Preisausschreiben oder Gewinnspiel. Dabei werden die Einwilligungserklärungen und Teilnahmebedingungen so strukturiert, dass am Ende die Geldgeber (also die „Co-Sponsoren“) die erhobenen Datensätze für Werbezwecke nutzen dürfen.
Dieses Modell ist je nach Ausgestaltung zulässig, aber Du tust gut daran, Dir die Organisatoren solcher Aktionen sorgfältig auszusuchen. Wenn Du aus einer solchen Aktion „faule“ Daten erhältst, kannst Du zwar theoretisch den Organisator auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, aber in der Praxis ist das zu umständlich, teuer und langwierig.
Rechtlich gesehen spricht auch grundsätzlich nichts dagegen, dass Du die Anmeldung an Deinen Newsletter zur Voraussetzung der Teilnahme an einem Preisausschreiben machst. Eine Kopplung ist allenfalls dann unzulässig, wenn Dein gekoppeltes Angebot auf anderem Wege nicht oder nicht gleichwertig erlangt werden kann. Dass so etwas Gegenstand eines Newsletters ist, ist allerdings extrem unwahrscheinlich. Eine Kopplung einer Newsletter-Anmeldung an ein Preisausschreiben ist jedenfalls nach § 4 Nr. 6 UWG zulässig. Der Grund: Ein Newsletter-Angebot ist in aller Regel kostenlos und fällt deshalb schon nicht unter die dortige „Inanspruchnahme einer (gemeint ist: kostenpflichtige) Dienstleistung“.
Marketer haben oft Angst vor schrumpfenden Verteilern. Manchmal wird daraufhin versucht, die Abmeldung von Newslettern so kompliziert oder langwierig wie möglich zu machen. Dieses Vorgehen ist aus verschiedenen Gründen der wahrscheinlich schlechteste Ansatz für erfolgreiches E-Mail-Marketing:
Gestalte die Abmeldung so einfach wie möglich. Mit einem Klick muss der Empfänger sich jederzeit vom Verteiler abmelden können. Ein Abmeldelink muss Bestandteil eines jeden Newsletters sein. Verzichte auf ein Double-Opt-out bei der Abmeldung und lass Deine Empfänger gehen!
Kritischen Abonnenten zeigst Du durch eine Möglichkeit, sich mit einem Klick abzumelden, dass Du Datenschutz ernst nimmst. Außerdem ist der Abmelder jederzeit wieder willkommen. So etwas wird überall gern gesehen.
Ganz wichtig: Pflege Deine Abmeldungen so, dass Du mit Sicherheit verhindern kannst, dass aus Versehen, zum Beispiel durch einen Empfängerimport, abgemeldete Empfänger wieder angeschrieben werden. Mit einem professionellen E-Mail-Marketing-System musst Du Dir hierüber keine Gedanken machen.
Zusätzlich kannst Du besonders hartnäckige Querulanten für sämtliche E-Mail-Marketing-Aktivitäten sperren. Dazu gehören beispielsweise Empfänger, die Dir bereits Drohungen ausgesprochen haben. Ebenfalls zählen auch Mitbewerber oder sonstige Empfänger, die Dich in Gefahr bringen könnten, dazu. Setze diese Adressen auf eine interne Sperrliste oder auch Black-List in Deinem E-Mail-Marketing-System. So verhinderst Du jeglichen Versand (Listen-/Verteilerübergreifend) aus Deinem E-Mail-Marketing-System.
Neben dem Abmeldelink ist außerdem das Impressum im Footer eines Mailings rechtlich erforderlich. Der Empfänger soll sich also nicht nur bequem abmelden können, sondern auch erfahren, wer sich hinter dem Mailing verbirgt.
Durch das Impressum erfährt der Leser eindeutig, wer das Mailing veranlasst hat. Dort sollte auch eine gültige E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer zu finden sein. Das erleichtert die Kontaktaufnahme im Falle von Rückfragen.
Wie genau das Impressum bzw. der Footer eines Mailings aufgebaut werden kann, erfährst Du im Kapitel „Inhalt und Gestaltung: Fußbereich“.
Wie Du die Rechte der Einzelnen am besten schützt, wenn Du mit anderen Firmen zusammenarbeitest, erfährst Du im nächsten Kapitel, das sich um Auftragsdatenverarbeitung dreht.
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